Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

innogrators – Philipp Köstner
Einzelunternehmer
Sitz: Augsburg
(Stand: Oktober 2025)

Teil I – Allgemeine Regelungen

1. Geltungsbereich


1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für alle Verträge, Leistungen und Angebote des Auftragnehmers, der unter dem Namen innogrators – Philipp Köstner (Einzelunternehmer) tätig ist.


1.2. Diese AGB richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB und Gewerbetreibende. Leistungen gegenüber Verbrauchern sind ausgeschlossen.


1.3. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Auftragnehmer hat deren Geltung ausdrücklich schriftlich bestätigt.

 

2. Vertragsgegenstand

2.1. Der Auftragnehmer erbringt Beratungsleistungen, Projektmanagement, IT-Governance, Schulungen, Implementierungs- und Digitalisierungs-Projekte sowie Inhaltserstellung und sonstige damit zusammenhängende Leistungen („Leistungen“).


2.2. Art, Umfang, Ziel sowie ggf. Laufzeit der Leistungen werden im jeweiligen Angebot oder einer gesonderten Leistungsbeschreibung (Statement of Work – SOW) vereinbart.


2.3. Der Auftragnehmer schuldet nicht den wirtschaftlichen Erfolg der Maßnahme, sondern die vereinbarte Tätigkeit.

3. Angebot und Vertragsschluss


3.1. Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben.


3.2. Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche oder elektronische Annahme des Angebots oder durch Auftragsbestätigung des Auftragnehmers zustande.

Teil II – Pflichten und Mitwirkung des Auftraggebers

4. Mitwirkungspflichten


4.1. Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer alle erforderlichen Informationen, Unterlagen, Zugänge zu Systemen, Ansprechpartner sowie notwendige Entscheidungen rechtzeitig und in geeigneter Form zur Verfügung.


4.2. Kommt der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten nicht nach, verlängern sich Fristen entsprechend und/oder zusätzliche Kosten können dem Auftraggeber in Rechnung gestellt werden. Der Auftragnehmer ist berechtigt, den Ablauf der Leistungserbringung aufzuschieben, bis die Mitwirkung erfolgt.


4.3. Versäumt der Auftraggeber seine Mitwirkung innerhalb einer von Auftragnehmer gesetzten Frist, kann der Auftragnehmer nach Ablauf dieser Frist vom Vertrag zurücktreten oder die vereinbarte Leistung unter Berechnung der bis dahin erbrachten Teilleistungen abrechnen.

Teil III – Vergütung, Zahlungsbedingungen und Leistungszeitraum

5. Vergütung


5.1. Die Vergütung erfolgt entweder auf Basis von Stunden- bzw. Tagessätzen oder zu einem Pauschalpreis, je nachdem wie im Angebot vereinbart.


5.2. Reisekosten, Übernachtungskosten sowie sonstige Nebenkosten werden zusätzlich und gesondert berechnet.


5.3. Rechnungen sind innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.


5.4. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Regelungen. Der Auftragnehmer ist berechtigt, Arbeiten bis zur Zahlung auszusetzen und Verzugszinsen zu berechnen.

6. Leistungszeitraum, Laufzeit und Kündigung


6.1. Sofern im Angebot nichts anderes geregelt ist, sind Leistungen jeweils ohne Mindestlaufzeit beauftragt und können mit Ablauf der vereinbarten Leistungsphase enden.


6.2. Wird eine Betreuung oder wiederkehrende Leistung (z. B. Support, Netzwerkmitgliedschaft) vereinbart, wird eine Mindestlaufzeit im Angebot angegeben. Kündigungsfristen werden dort separat geregelt.


6.3. Für Einzelprojekte gilt eine Kündigungsmöglichkeit nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes.

 

Teil IV – Stornierung, Terminverschiebung

7. Stornierung und Terminverlegung

7.1. Vereinbarte Termine für Workshops, Schulungen oder Präsenzleistungen können durch den Auftraggeber bis spätestens 5 Kalendertage vor Beginn kostenfrei verschoben werden.


7.2. Bei einer Absage oder Verschiebung durch den Auftraggeber innerhalb von weniger als 5 Kalendertagen vor Beginn ist der Auftragnehmer berechtigt, bis zu 50 % des vereinbarten Tagessatzes bzw. pauschalierten Honorars in Rechnung zu stellen.


7.3. Der Auftragnehmer bemüht sich um Ersatztermin, ist jedoch nicht verpflichtet, weiteren Anspruch zu erfüllen.

 

Teil V – Nutzungsrechte, Urheberrechte

8. Nutzungsrechte an Arbeitsergebnissen


8.1. Alle Urheber- und Leistungsschutzrechte an den vom Auftragnehmer erstellten Konzepten, Analysen, Skripten, Dokumenten, Präsentationen, Grafiken und sonstigen Arbeitsergebnissen („Arbeitsergebnisse“) verbleiben beim Auftragnehmer.


8.2. Nach vollständiger Zahlung der vereinbarten Vergütung erhält der Auftraggeber ein einfaches, nicht übertragbares und nicht ausschließ­liches Nutzungsrecht an den Arbeitsergebnissen – ausschließlich für den vertraglich festgelegten Zweck und innerhalb des Unternehmens des Auftraggebers.


8.3. Jede Nutzung über den vertraglich vereinbarten Zweck hinaus, Weitergabe an Dritte, Publikation oder Veränderung der Arbeitsergebnisse bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers.


8.4. Eine Nutzung durch oder für verbundene Unternehmen, Tochtergesellschaften oder andere Dritte ist nur mit ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung gestattet.

 

Teil VI – Haftung

9. Haftung


9.1. Der Auftragnehmer haftet – gleich aus welchem Rechtsgrund – nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.


9.2. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht). In diesem Fall ist die Haftung der Höhe der typischerweise vorhersehbaren Schäden begrenzt.


9.3. Für entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden oder Folgeschäden jeglicher Art übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung.


9.4. Die Gesamthaftung des Auftragnehmers aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag ist auf die Höhe der im jeweiligen Vertrags- bzw. Projektauftrag vereinbarten Vergütung begrenzt.

 

Teil VII – Vertraulichkeit und Datenschutz

10. Vertraulichkeit


10.1. Beide Parteien verpflichten sich, sämtliche im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt gewordenen vertraulichen Informationen geheim zu halten und nur für die Zwecke des Vertrages zu verwenden.


10.2. Diese Verpflichtung gilt auch über die Vertragsdauer hinaus für einen Zeitraum von 2 Jahren.

11. Datenschutz
11.1. Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten des Auftraggebers gemäß den geltenden gesetzlichen Bestimmungen (insb. DSGVO, BDSG).


11.2. Einzelheiten zur Datenverarbeitung sind in der jeweils gültigen Datenschutzerklärung geregelt.

 

Teil VIII – Schlussbestimmungen

12. Ausschluss des Widerrufsrechts


12.1. Da der Vertrag ausschließlich mit Unternehmern (B2B) geschlossen wird, besteht kein Widerrufsrecht gemäß den Vorschriften für Verbraucherverträge.

13. Änderungen, salvatorische Klausel


13.1. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Das gilt auch für die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses.


13.2. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame zu ersetzen, deren Wirkung der wirtschaftlichen Zielsetzung möglichst nahekommt.

14. Gerichtsstand und anwendbares Recht


14.1. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Augsburg.


14.2. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

Automatisierungskonzept

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