Sicherheit im Fokus: Die NIS-2 Verordnung

Die NIS-2 Verordnung erweitert die EU-Richtlinie zur Netz- und Informationssicherheit und stellt neue Anforderungen an Unternehmen und kritische Infrastrukturen, um höchste Sicherheitsstandards und eine zukunftssichere IT-Infrastruktur zu gewĂ€hrleisten.​

Herleitung

Was ist das?

Die NIS-Verordnung (Network and Information Security Directive) wurde von der EuropĂ€ischen Union eingefĂŒhrt, um die Cybersicherheit in den Mitgliedstaaten zu verbessern. Sie zielt darauf ab, die WiderstandsfĂ€higkeit der Netz- und Informationssysteme, die fĂŒr das Funktionieren der Gesellschaft und Wirtschaft von entscheidender Bedeutung sind, zu stĂ€rken. Dies geschieht durch die Festlegung von Sicherheitsanforderungen und Meldepflichten fĂŒr Betreiber kritischer Infrastrukturen und digitale Diensteanbieter.

Die Verordnung verpflichtet die Mitgliedstaaten außerdem zur Zusammenarbeit und zum Informationsaustausch im Bereich der Cybersicherheit. Mit der Erweiterung zur NIS-2 Verordnung wurden diese Anforderungen weiter verschĂ€rft und an die zunehmenden Bedrohungen in der digitalen Welt angepasst.

ZusĂ€tzlich zu den genannten Bußgeldern haften GeschĂ€ftsfĂŒhrer und Leitungsorgane (wie VorstĂ€nde) fĂŒr die Einhalten der Risikomangementmaßnahmen mit Ihrem Privatvermögen (…)

Ingo Höckenschnieder

Managing Director HOLAGIL

Änderungen

Folgendes ist neu

Die NIS-2 Verordnung erweitert den Anwendungsbereich der ursprĂŒnglichen NIS-Verordnung, indem sie mehr Sektoren und mehr Unternehmen einbezieht. Sie verschĂ€rft die Sicherheitsanforderungen und Meldepflichten, um besser auf die zunehmenden Cyberbedrohungen reagieren zu können. Zudem werden höhere Strafen fĂŒr die Nichteinhaltung der Vorschriften eingefĂŒhrt und die Zusammenarbeit zwischen den EU-Mitgliedstaaten wird intensiviert. Schließlich legt NIS-2 einen stĂ€rkeren Fokus auf die Resilienz und kontinuierliche Verbesserung der Cybersicherheitsmaßnahmen.​

Wer haftet nun?

Haftung bei VerstĂ¶ĂŸen

Die NIS-2 Verordnung erweitert den Anwendungsbereich der ursprĂŒnglichen NIS-Verordnung, indem sie mehr Sektoren und mehr Unternehmen einbezieht. Sie verschĂ€rft die Sicherheitsanforderungen und Meldepflichten, um besser auf die zunehmenden Cyberbedrohungen reagieren zu können. Zudem werden höhere Strafen fĂŒr die Nichteinhaltung der Vorschriften eingefĂŒhrt und die Zusammenarbeit zwischen den EU-Mitgliedstaaten wird intensiviert. Schließlich legt NIS-2 einen stĂ€rkeren Fokus auf die Resilienz und kontinuierliche Verbesserung der Cybersicherheitsmaßnahmen.​

GrĂŒnder von Innogrators, Philipp Köstner

Es ist wichtig, dass Organisationen sich frĂŒhzeitig mit den Anforderungen von NIS-2 auseinandersetzen und entsprechende Maßnahmen ergreifen, um ihre Systeme und Daten zu schĂŒtzen

Philipp Köstner

Managing Director innogrators

Ist Ihr Unternehmen bereit fĂŒr NIS-2?

Kostenloser NIS-2 Quick-Check: Sind Sie bereit fĂŒr die neue Verordnung?

Unser NIS-2 Quick-Check hilft Unternehmen, ihre Cybersicherheit zu bewerten und den Weg zur Compliance mit der neuen EU-Verordnung zu ebnen. Die NIS-2 Richtlinie fordert verstĂ€rkte Maßnahmen zur Absicherung Ihrer IT-Systeme – doch wie gut ist Ihr Unternehmen vorbereitet?

Das bietet Ihnen der Quick-Check:

FAQ

Mit NIS-2 sind deutlich mehr Unternehmen von verschÀrften Sicherheitsanforderungen betroffen. Hierbei gibt es allerdings auch gewisse GrenzfÀlle, die nicht immer scharf abzugrenzen sind. In einem gemeinsamen GesprÀch können wir gerne herausfinden, ob wir Unternehmen von der zwei betroffen ist.

Um Ihr Unternehmen auf die NIS-2-Verordnung vorzubereiten, beginnen Sie mit einer grĂŒndlichen Analyse Ihrer aktuellen IT-Sicherheitsmaßnahmen, um Schwachstellen aufzudecken. Anschließend empfiehlt es sich, gezielte Strategien und Prozesse zu entwickeln, die den neuen Anforderungen gerecht werden. Gerne besprechen wir in einem persönlichen GesprĂ€ch, wie Sie die passenden Schritte effektiv umsetzen können.

Die NIS-2-Verordnung erweitert die Cybersicherheitsanforderungen auf mehr Sektoren und setzt höhere Sicherheitsstandards durch. Sie fordert umfassenderes Risikomanagement, strengere Meldepflichten und droht bei VerstĂ¶ĂŸen mit erhöhten Bußgeldern. In einem gemeinsamen GesprĂ€ch können wir klĂ€ren, wie Ihr Unternehmen diesen neuen Anforderungen gerecht wird.

Kontakt

Jetzt kostenloses ErstgesprÀch vereinbaren

Innogrators Logo